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AGB / Reisebedingungen

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte aufmerksam durch, denn sie werden Bestandteil des mit Ihnen geschlossenen Reisevertrages!


1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Fax oder übers Internet vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande, wobei dieser nicht in jedem Fall verpflichtet ist, eine Annahme zu erklären. Die Annahme erfolgt durch Übersenden des Reisevertrages an den Kunden. Wenn eine Reiseanmeldung nicht angenommen wird, erhält der Kunde seine eventuell geleistete Anzahlung zurück.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung oder Werbung ohne erkennbaren Grund ab, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Sollten Leistungsänderungen gewünscht werden (z.B. Verpflegung, Terminverlängerungen) sollten diese bereits vor Reiseantritt angezeigt werden, da dies Vorort nicht immer möglich sind.

Die Sitzplätze im Reisebus werden in der Regel in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben, notwendige Änderungen können jedoch jederzeit vom Reiseveranstalter vorgenommen werden.

Mit Buchung der Reise empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

2. Bezahlung

Die Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie bitte aus den Vertragsunterlagen.

3. Leistungen, Preise, Gepäckförderung

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Katalog des Reiseveranstalters wie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern oder verändern, bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Hotel-, Orts- und Landesprospekte sowie sonstige Beschreibungen sind nur unverbindliche Informationen, die nicht Bestandteil der Buchung werden, da für deren Inhalt keine Gewähr übernommen wird. Die Preise verstehen sich pro Person und schließen die vertraglich festgelegte Unterbringung, Verpflegung und Transport ein. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Das Reisegepäck ist pro Person auf maximal 20 kg plus ein Handgepäck beschränkt . Es wird keine Haftung für Verwechslungen, Diebstahl und für im Bus zurückgelassene Gegenstände übernommen. Benutzen Sie zur Kennzeichnung Ihres Reisegepäcks bitte Kofferanhänger.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig und die nicht vom Reiseveranstalter herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunden wird von Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis gesetzt, sofern die Änderungen nicht nur geringfügiger Art sind.

5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson

Ein Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich, dieser hat schriftlich zu erfolgen. Die Rücktrittserklärung wird erst mit Eingang beim Reiseveranstalter wirksam.  Im Fall des Rücktrittes kann der Reiseveranstalter für die getroffenen Reisevorbereitungen und seine Aufwendungen angemessenen Ersatz verlangen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Reise noch nicht bestätigt worden ist oder der Kunde die Reise aus welchen Gründen auch immer nicht antreten kann. Die Stornierungsbedingungen stehen in den Reiseverträgen und sind an die jeweiligen Stornierungsregelungen der Hotels angepasst.

Ist der Kunden zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits im Besitz der Reiseunterlagen oder erhält sie unmittelbar darauf, wird die Rücktrittserklärung nur wirksam, sofern er sämtliche umgehend zurücksendet. Liegen uns die Reiseunterlagen bis zur Abreise nicht vor, so sind wir berechtigt, den vollen Reisepreis zu berechnen.

Ersatzperson: Bis zum Reisebeginn kann der Kunde eine Ersatzperson benennen, die die Reise an seiner Stelle antritt. Vorausgesetzt die Ersatzperson entspricht den besonderen Erfordernissen dieser Reise.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch, besteht für den Reisegast kein Anspruch auf Erstattung, auch nicht auf teilweise Erstattung, des Reisepreises. Ungeachtet dessen wird sich der Reiseveranstalter bemühen bei wesentlichen Leistungen Erstattungen von den Drittleistern zu erlangen, die er an den Reisegast weitergeben wird.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 35 Personen vor Antritt der Reise fristlos vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet. Er erhält den bezahlten Reisepreis zurück:

Der Reiseveranstalter kann vor Antritt der Reise fristlos vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Fahrer, Reiseleiter, Hoteliers und sonstige Verantwortliche unserer Leistungsträger sind berechtigt, auch unterwegs Reisegäste von der Durchführung der Reise auszuschließen, wenn diese ungeachtet einer Mahnung die Reise weiter nachhaltig stören, Unfrieden stiften oder andere Reisegäste sich durch das Verhalten außerordentlich belästigt fühlen. Eine Erstattung des Reisepreises erfolgt nicht, zudem hat er die Folgekosten zu tragen.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisegast den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisegast.

9. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
- für die gewissenhafte Reisevorbereitung
- für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
- für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
- für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziel - Landes und- Ortes
Er haftet jedoch nicht, wenn sich die Verhältnisse nach Drucklegung dieses Kataloges wesentlich ändern. Bei wesentlichen nachträglichen Änderungen wird der Kunde nach Möglichkeit rechtzeitig informiert. Es wird jedoch keine Haftung für Leistungsstörungen bei Leistungen von Drittleistern, die lediglich vermittelt wurden (z.B. Ausflüge, Fahrt mit Bergbahnen, Sonderveranstaltungen usw.), übernommen.

10. Gewährleistungen

Abhilfe:
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisegast Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reisende kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn ihm diese aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde.

Minderung des Reisepreises:
Der Reisegast kann bei Minderleistung eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird.

Rückgängigmachen des Vertrages:
Leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt er, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Reisevertrag schriftlich kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behält der Reisegast den Anspruch auf Rücktransport. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

Schadenersatz:
Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisegast Schadenersatz verlangen.

11. Beschränkung der Haftung

Die Haftung des Reiseveranstalters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ansonsten ist eine Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Der Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Dritt Leister zu erbringenden Leistungen Anwendung finden, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Reiseleiter oder Busfahrer sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Bei Reisen in andere Länder sind Abstriche beim Komfort möglich. Insbesondere bei Reisen in südliche und osteuropäische Länder sind Mentalität, Lebensstandard, Lebensgewohnheiten und landesübliche Sitten, was Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Lärm, Sauberkeit, Streiks, Verpflegung, Bauweise auf einem anderen Niveau als in Deutschland. Ausfälle in der Wasser- bzw. Stromversorgung, technische Unzulänglichkeit (wie Lifts, Elektrogeräte, Boiler, Steckdosen, etc.) o.ä. sind möglich.

12. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbares zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Ansprechpartner (Hotel oder Reiseleiter) möglichst in Schriftform zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist ein örtlicher Ansprechpartner nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern und dem Reiseveranstalter während der Bürozeiten oder über eine Notfallnummer mitgeteilt werden. Kommt der Reisende durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisegast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise in Schriftform gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisegastes verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisegast ist für die Einhaltung der aktuellen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Reisebedingungen hat die nicht zur Folge das der gesamten Reisevertrag unwirksam wird.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Ort des Firmensitzes des Reiseveranstalters.

17. Disclaimer

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Angaben im Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

Die Fahrzeiten der Busse wurden nach den durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und dienen zur Orientierung, eine Gewähr wird nicht übernommen. Für Verspätungen und daraus entstandene Kosten wird keine Haftung übernommen. Änderungen der Reisestrecke oder des Programms aus technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt bleiben grundsätzlich vorbehalten.